Sie erleben nun den Ablauf, den auch die Besucher:innen – z.B. Eltern – der Jugendlichen durchlaufen müssen. Es findet eine Identitätskontrolle statt und Handtaschen sowie Gegenstände, die in der Geschlossenen Wohngruppe nicht erlaubt sind (Feuerzeuge, Zigaretten, Smartphones…) sind in einem abschliessbaren Spind zu deponieren.
Nun kann die geführte Besichtigung des Ateliers der Geschlossenen Wohngruppe beginnen.
Sie passieren die Schleuse, welche den Zugang zu diesem Bereich ermöglicht. Hier gelten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen: So bewegen sich die Mitarbeiter:innen grundsätzlich hinter den Jugendlichen und jungen Frauen. Spitze und scharfe Gegenstände werden nur im 1:1-Setting herausgegeben und direkt nach Gebrauch wieder eingezogen und unter Verschluss aufbewahrt.
Im Atelier und auf der Geschlossenen Wohngruppe arbeiten immer mindestens 2 Mitarbeiter:innen. Im Atelier darf ein:e Mitarbeiter:in mit maximal 3 Jugendlichen und jungen Frauen arbeiten, ab 4 braucht es 2 Mitarbeiter:innen pro Raum.
In den Ateliers können sich die Eingewiesenen hauptsächlich in den Bereichen ‚Bildnerisches Gestalten‘ (BG) sowie im ‚Technisch-/Textilem Gestalten‘ (TTG) betätigen. Täglich findet für die schulpflichtigen Jugendlichen auch eine Doppellektion klassischer Schulunterricht statt, vor allem in den Hauptfächern.
Arbeiten aus dem Atelier GWG









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Um zu der Station 5 zu gelangen, müssen Sie wieder die Schleuse passieren. Der Weg führt Sie zwischen dem Festzeltes und dem Gebäude, in welchem sich die Geschlossene Abteilung befindet, hindurch. Am Ende des Gebäudes erblicken Sie rechts das 2004 erstellte und aus Holz gebaute Werkstattgebäude mit dem Textil- und Werkatelier sowie der Hauswartung.